Internet-Domains können pfändbar sein
Bei den Rechten des Unternehmers aus dem Domainvertrag handelte es sich um pfändbare Vermögensrechte i.S.d. abgabenrechtlichen Pfändungsvorschriften. Gegenstand der Pfändung ist dabei nicht die Internet-Domain als solche, die nur eine technische Adresse im Internet darstellt, sondern die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Domaininhaber gegenüber der Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag zustehen. ...lesen Sie mehr