Entwaldungsfreie Lieferketten: Mögliche Verzögerung bei der Risikoeinstufung der Länder durch die EU-Kommission?
Die am 29.06.2023 in Kraft getretene EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (VO (EU) 2023/1115) (kurz WaldschutzVO) sieht vor, dass Mitgliedstaaten, Drittländer oder Landesteile, in denen relevante Rohstoffe oder relevante Erzeugnisse wie z. B. Kaffee, Holz oder Soja angebaut oder erzeugt werden, von der EU-Kommission in die Risikostufe „hohes Risiko“, „normales Risiko“ oder „geringes Risiko“ einzuteilen sind. Die Einteilung richtet sich danach, wie hoch das Risiko in den Ländern ist, dass dort Rohstoffe erzeugt bzw. aus diesen Rohstoffen Erzeugnisse hergestellt werden, die nicht entwaldungsfrei sind und damit gegen die Vorgaben der WaldschutzVO (Art. 3 Buchst. a)) verstoßen. ...lesen Sie mehr