Vorliegen eines vertraglichen Tätigkeitsverbots i.S.v. § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB im Handelsvertretervertrag
Der in einem Handelsvertretervertrag enthaltenen Bestimmung "F ist als selbständiger Bausparkassen-/Versicherungsvertreterin nach § 92 i.V.m. §§ 84 ff. HGB im Hauptberuf ständig damit betraut, ausschließlich für die P und ihre Produktpartner Bauspar-, Finanzierungs- und Vermögensaufbauprodukte zu vermitteln" ist ein vertragliches Tätigkeitsverbot i.S.v. § 92a Abs. 1 S. 1 Alt. 1 HGB zu entnehmen. ...lesen Sie mehr