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Rechtsberatung

Wirtschaftsstrafrecht

Die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen sind komplex und vielschichtig. So bleibt es nicht aus, dass Unternehmen ins Kreuzfeuer der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden geraten. In einem solchen Fall drohen Unternehmen nicht selten hohe Geldbußen.

Auch Vorstände, Ge­schäftsführer oder Mit­ar­bei­ter in lei­ten­der Po­si­tion wer­den im­mer häufi­ger zu Be­schul­dig­ten in teils meh­rere Jahre an­dau­ern­den Wirt­schafts­straf­ver­fah­ren. Zu­dem sind mas­sive Rufschädi­gun­gen zu befürch­ten.

Spätes­tens wenn die Ein­lei­tung ei­nes straf­recht­li­chen Er­mitt­lungs­ver­fah­rens droht, sind ne­ben wirt­schafts­recht­li­chem Wis­sen fun­dierte Kennt­nisse der straf­pro­zes­sua­len Rah­men­be­din­gun­gen er­for­der­lich, um sich ge­genüber Staats­an­walt­schaf­ten und bei Ge­richt zu be­haup­ten. Das gilt nicht nur für die Un­ter­neh­mens­len­ker. Auch die Un­ter­neh­men selbst sind straf­recht­li­chen Er­mitt­lun­gen kei­nes­falls schutz­los aus­ge­lie­fert, son­dern können und soll­ten sich be­reits im frühen Sta­dium ei­nes Er­mitt­lungs­ver­fah­rens ei­ge­ner Rechts­beistände be­die­nen, wel­che die Ein­hal­tung der Un­ter­neh­mens­in­ter­es­sen gewähr­leis­ten so­wie ge­ge­be­nen­falls durch­set­zen.

Be­ste­hen An­halts­punkte für un­ter­neh­mens­in­terne Straf­ta­ten, sind die Un­ter­neh­mens­ver­ant­wort­li­chen häufig ver­pflich­tet, den be­tref­fen­den Sach­ver­halt um­fas­send auf­zuklären. Auch hier ist ex­terne Be­ra­tung un­umgäng­lich.

Da­ne­ben gilt es selbst­verständ­lich, Straf­ver­fah­ren zu ver­mei­den und ent­spre­chende Präven­ti­onsmaßnah­men, wie etwa die Einführung von An­ti­kor­rup­ti­ons­richt­li­nien oder die Durchführung von Mit­ar­bei­ter­schu­lun­gen, zu er­grei­fen.