Auch in erfolgreichen und sehr gut geführten Unternehmen kann der Verdacht von Straftaten durch Mitarbeitende oder Organmitglieder im Raum stehen. Dies gilt umso mehr, seit entsprechende Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes oder des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes einfacher gemeldet werden können. In derartigen Verdachtsfällen sind die Führungskräfte bzw. das Aufsichtsgremium verpflichtet, den Vorwurf unter Wahrung der gebotenen Vertraulichkeit umfassend aufzuklären. Dabei drohen zahlreiche rechtliche und organisatorische Fallstricke, die häufig die Hinzuziehung externer Berater erforderlich machen. ...lesen Sie mehr
Wirtschaftsstrafrecht
Die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen sind komplex und vielschichtig. So bleibt es nicht aus, dass Unternehmen ins Kreuzfeuer der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden geraten. In einem solchen Fall drohen Unternehmen nicht selten hohe Geldbußen.
Auch Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter in leitender Position werden immer häufiger zu Beschuldigten in teils mehrere Jahre andauernden Wirtschaftsstrafverfahren. Zudem sind massive Rufschädigungen zu befürchten.
Spätestens wenn die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens droht, sind neben wirtschaftsrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Rahmenbedingungen erforderlich, um sich gegenüber Staatsanwaltschaften und bei Gericht zu behaupten. Das gilt nicht nur für die Unternehmenslenker. Auch die Unternehmen selbst sind strafrechtlichen Ermittlungen keinesfalls schutzlos ausgeliefert, sondern können und sollten sich bereits im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens eigener Rechtsbeistände bedienen, welche die Einhaltung der Unternehmensinteressen gewährleisten sowie gegebenenfalls durchsetzen.
Bestehen Anhaltspunkte für unternehmensinterne Straftaten, sind die Unternehmensverantwortlichen häufig verpflichtet, den betreffenden Sachverhalt umfassend aufzuklären. Auch hier ist externe Beratung unumgänglich.
Daneben gilt es selbstverständlich, Strafverfahren zu vermeiden und entsprechende Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Einführung von Antikorruptionsrichtlinien oder die Durchführung von Mitarbeiterschulungen, zu ergreifen.