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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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novus Mandanteninformation April 2019
Fehlverhalten der Geschäftsleitung oder von Mitarbeitern kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Strafbarkeitsvorwurf richtet sich hingegen nicht gegen das Unternehmen als Organisation. Ob sich dies durch die Pläne der GroKo ändern könnte, lesen Sie in der April-Ausgabe unserer novus Mandanteninformation.