Betriebsausgaben bei Betriebsübergang gewerbesteuerlich unbeachtlich
Der BFH versagt die Berücksichtigung von Betriebsausgaben für gewerbesteuerliche Zwecke auch dann, wenn ein bestehender Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer übergeht und die Ausgaben vor (Wieder-)Eröffnung des Ladenlokals entstanden sind. ...lesen Sie mehr