Cum/ex-Aktiengeschäfte:Keine zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigende Gesetzeslücke
Im Hinblick auf sog. Cum/ex-Aktiengeschäfte existiert keine Gesetzeslücke, die zur doppelten Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigen würde. Die Kapitalertragssteuerbescheinigung nach § 45a Abs. 2 o. 3 EStG liefert bei Zahlungen der Nettodividende durch eine inländische Depotbank lediglich einen Anscheinsbeweis für die Erhebung der Kapitalertragsteuer. Für Geschäfte, bei denen die Aktien außerbörslich einschließlich eines Dividendenanspruchs erworben werden, deren Belieferung allerdings abweichend von der Vereinbarung erst nach dem Dividendenbeschlusstag erfolgt, wird dieser Anscheinsbeweis für die Erhebung der Kapitalertragsteuer regelmäßig erschüttert. ...lesen Sie mehr