Restschuldbefreiung bei Lottogewinn in Millionenhöhe?
Es entspricht nicht der Billigkeit, Steuerschulden zu erlassen, wenn ein Steuerschuldner sich nicht - wie nach § 227 AO vorausgesetzt - in einer wirtschaftlichen Notlage befindet, sondern aufgrund eines beträchtlichen Lottogewinns die Steuerschulden in einem Schlage hätte tilgen können. Ein bereits gewährter Erlass kann nach § 130 AO zurückgenommen werden, wenn im Erlassantrag der Lottogewinn verheimlicht und wahrheitswidrig auf eine angeblich wegen der Steuerschulden bestehende schwere Gesundheitsgefährdung hingewiesen wurde. ...lesen Sie mehr