Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare Belastung
Krankheitskosten einschließlich Zuzahlungen sind außergewöhnliche Belastungen. Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung dieser Aufwendungen auf den Ansatz der zumutbaren Belastung zu verzichten. ...lesen Sie mehr