Keine Beschränkung des Schuldzinsenabzugs bei Zinseszinsen für Investitionskredite
Schuldzinsen dürfen nicht abgezogen werden, wenn Überentnahmen getätigt worden sind; ausgenommen sind Zinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen (Investitionskredite). Stehen Schuldzinsen in einem hinreichend engen und deutlich erkennbaren Zusammenhang mit der Anschaffung eines von § 4 Abs. 4a S. 5 EStG begünstigten Wirtschaftsguts, so unterliegen sie nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 4a EStG. ...lesen Sie mehr