Erhöhung der Grundsteuer in Hamm rechtmäßig
Die zu Beginn des Jahres 2015 erfolgte Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B in Hamm von 500 auf 600 vom Hundert des Bemessungssatzes ist rechtmäßig. Die Kommunen haben bei der Festsetzung der Hebesätze einen weiten Entschließungsspielraum. Er findet seine Grenzen lediglich in den allgemeinen Grundsätzen des Haushalts- und Steuerrechts. ...lesen Sie mehr