Veräußerung eines zusätzlichen, mit Aufgeld erworbenen Geschäftsanteils
Bei einer bis zum 31.07.2019 erfolgten Veräußerung eines Geschäftsanteils an einer GmbH, das die bisherige Alleingesellschafterin im Rahmen einer Kapitalerhöhung erwarb, ist das für den Erwerb dieses Anteils gezahlte Aufgeld bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen. ...lesen Sie mehr