Maßgeblichkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung im Hinblick auf die Berechnung der AfA
Eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von Grundstück und Gebäude ist grundsätzlich auch der Berechnung der AfA auf das Gebäude zu Grunde zu legen. Vereinbarungen der Vertragsparteien über Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter binden allerdings nicht, wenn sie nur zum Schein getroffen wurden, einen Gestaltungsmissbrauch darstellen oder die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlen und wirtschaftlich nicht haltbar erscheinen. ...lesen Sie mehr