Aufwendungen für Telearbeitsplatz einer Alleinerziehenden nur eingeschränkt steuerlich absetzbar
Aufwendungen für einen häuslichen Telearbeitsplatz können auch von einer alleinerziehenden Mutter nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden. Schließlich hat der Gesetzgeber speziell für Alleinerziehende eine Steuervergünstigung geschaffen (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b EStG). ...lesen Sie mehr