Zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer sowie von Besteuerungsgrundlagen
Das FG Berlin-Brandenburg hat sich vorliegend mit der Körperschaftsteuer 2007 befasst. Insbesondere hatte es sich mit der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer sowie von Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs. 2 und 28 Abs. 1 S. 3 KStG zum 31.12.2007 auseinanderzusetzen. ...lesen Sie mehr