Kindergeldberechtigung nur bei Besitz eines Aufenthaltstitels
In Fällen, in denen eine Ausländerbehörde rückwirkend einen Aufenthaltstitel erteilt, der nach § 62 Abs. 2 EStG zur Inanspruchnahme von Kindergeld berechtigt, hat dies kindergeldrechtlich keine Rückwirkung zur Folge. Für den Anspruch auf Kindergeld ist vielmehr der "Besitz" eines Aufenthaltstitels erforderlich d.h. dass der Kindergeldberechtigte im maßgeblichen Anspruchszeitraum einen Aufenthaltstitel tatsächlich (körperlich) in den Händen hält. ...lesen Sie mehr