Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nicht
Der für Krankenversicherungsbeiträge vorzunehmende Sonderausgabenabzug ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines "Bonusprogramms" geleistet werden. Es fehlt insoweit an der erforderlichen "Gleichartigkeit" zwischen der Bonuszahlung und den Beiträgen zu ihrer Basis-Krankenversicherung, weil die Bonuszahlung nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dient. ...lesen Sie mehr