Ausfälle privater Darlehensforderungen stellen keine Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar
Der Totalausfall einer Kapitalforderung infolge der Insolvenz des Darlehensnehmers erfüllt keinen der Besteuerungstatbestände des § 20 Abs.2 Nr. 7 EStG. Insbesondere stellt ein Forderungsausfall keine Veräußerung einer Kapitalforderung dar. ...lesen Sie mehr