Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
Ein Finanzamt kann sich nicht auf Unkenntnis berufen und darauf verweisen, archivierte Unterlagen seien bereits vernichtet worden. Beim Bezug von Rente handelt es sich um einen sog. "Dauersachverhalt", d.h. um einen Sachverhalt, der nicht nur in einem einzigen Jahr steuerlich relevant ist. Dennoch ist das Finanzamt berechtigt bzw. verpflichtet, in jedem neuen Veranlagungszeitraum den Sachverhalt erneut rechtlich zu prüfen. ...lesen Sie mehr