GewSt: Keine erweiterte Kürzung bei Mitvermietung von Hotelzimmereinrichtungen
Bei Hotelzimmereinrichtungen handelt es sich zwar dem Grunde nach um Grundvermögen i.S.d. § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG, da sie zivilrechtlich überwiegend Grundstückszubehör i.S.d. § 97 BGB darstellen. Es handelt sich jedoch um nicht in das Grundvermögen einzubeziehende Betriebsvorrichtungen i.S.d. § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG. ...lesen Sie mehr