Entschädigungszahlungen für entgehende Einnahmen aus Genussrechten sind steuerpflichtig
In Fällen, in denen den Inhabern von Genussrechten, die keine Beteiligung am Unternehmensvermögen vermitteln, ein Entgelt dafür gewährt wird, dass ihm aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Genussrechtsverhältnisses Einnahmen aus der Verzinsung des Genussrechtskapitals entgehen, handelt es sich nicht um einen nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn i.S.d. § 23 EStG. Es handelt sich vielmehr um eine gem. § 24 Nr. 1a EStG steuerpflichtige Entschädigung. ...lesen Sie mehr