Aufwendungen für die Modernisierung eines Badezimmers sind anteilig Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers
Aufwendungen für die Modernisierung eines Badezimmers gehören anteilig zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, wenn sie wesentlich sind und den Wert des gesamten Wohnhauses erhöhen. Die Frage, ob dem Grunde nach Betriebsausgaben vorliegen, kann nicht anders entschieden werden, wenn die Umbaukosten als Erhaltungsaufwendungen sofort abzugsfähig sind. ...lesen Sie mehr