vGA bei Überlassung eines "normalen" Einfamilienhauses an einen Gesellschafter-Geschäftsführer
Es muss höchstrichterlich klargestellt werden, dass für den Ansatz der Kostenmiete nicht zwischen "aufwändig gestalteten" und "normalen" Einfamilienhäusern zu unterscheiden ist, und ob in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen ist, ob ein potentieller Vertragspartner in den Fremdvergleich einzubeziehen ist (sog. doppelter Fremdvergleich), wenn dieser nicht bereit wäre, für ein "normales Einfamilienhaus" über die ortsübliche Miete hinaus Mietaufwendungen nach Kostenmietgrundsätzen zu verausgaben. ...lesen Sie mehr