Kein Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus bei freiwilligem Wehrdienst nach Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht
Der Berechtigungszeitraum für die Gewährung von Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert sich nicht wegen eines freiwilligen Wehrdienstes, der erst nach Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht zum 1.7.2011 angetreten wird. Der freiwillige Wehrdienst wird gerade nicht - wie § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG es fordert - "anstelle" des gesetzlichen Wehrdienstes geleistet. ...lesen Sie mehr