Steuerermäßigung bei Pflege- und Betreuungsleistungen
Der BFH bejaht eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG, wenn eine Steuerpflichtige Aufwendungen für die ambulante Pflege der in ihrem eigenen Haushalt lebenden Mutter trägt, ungeachtet dessen, dass in den Rechnungen über die Leistungen die Mutter als Rechnungsempfänger benannt wird. ...lesen Sie mehr