Erklärungs- und Anzeigepflichten durch die Grundsteuerreform
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform sind alle inländischen Grundstücke auf den 01.01.2022 neu zu bewerten. Damit einhergehen Erklärungs- und Anzeigepflichten für die Steuerpflichtigen, denen die Grundstücke zuzurechnen sind. ...lesen Sie mehr