Elektronische Übermittlung von Steueranmeldungen nach § 50a EStG
Bereits seit dem letzten Jahr können Steueranmeldungen nur noch über das BZSt Online-Portal (BOP) und nicht mehr über das Elster Online-Portal (EOP) übermittelt werden. Für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG steht im BOP ein neues Formular zur Verfügung. Das bisherige Formular im EOP kann nicht mehr genutzt werden. ...lesen Sie mehr