Gewerbeverluste bei doppelstöckigen Personengesellschaftsstrukturen
Die obersten Finanzbehörden der Länder vertreten - entgegen der BFH-Rechtsprechung - weiterhin die Rechtsauffassung, dass es für die Unternehmeridentität ausschließlich auf eine unmittelbare Gesellschafterstellung ankommt, und schränken die Nutzung gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen entsprechend ein. ...lesen Sie mehr