Übertragung eines Vermietungsobjekts gegen Versorgungsleistungen
Wird Vermögen, das nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigt ist, gegen Versorgungsleistungen übertragen, geht der BFH von einer (teil)entgeltlichen Übertragung aus, so dass die Versorgungsleistungen anteilig als Anschaffungskosten zu behandeln sind. ...lesen Sie mehr