Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags ab VZ 2020
Derzeit sind sowohl beim BVerfG als auch beim BFH Verfahren anhängig, in denen die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2020 in Frage steht. Gegen die Festsetzung im Zusammenhang mit in 2020 angefallenen Quellensteuern könnte daher Einspruch eingelegt werden. ...lesen Sie mehr