Keine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bei fehlender TSE
Elektronische Aufzeichnungssysteme (insb. Registrierkassen) müssen grundsätzlich bereits seit 1.1.2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Eine zum 30.9.2020 endende Nichtbeanstandungsregelung will das BMF - anders als die Bundesländer - nicht verlängern. ...lesen Sie mehr