Zur Hinzurechnung von steuerfreien Dividenden
Eine Hinzurechnung von steuerfreien Dividenden i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG ist für das Jahr 2001 nicht zulässig. Sind die Dividenden dem Steuerpflichtigen erst im Jahr 2002 und nicht bereits im Jahr 2001 zugeflossen, so kann dieser sich nicht auf die Rechtsprechung einer unzulässigen gewerbesteuerlichen Hinzurechnung im Jahr 2001 berufen. ...lesen Sie mehr