Bundesregierung beschließt umfassende Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
Mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz, SteFeG) hat die Bundesregierung wegweisende Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Insb. die beabsichtigte Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung stellt eine wesentliche Erleichterung für steuerbegünstigte Körperschaften dar. ...lesen Sie mehr