Aus Landeskasse gezahlte Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlichen Betreuer
Aus der Landeskasse an eine selbständig tätige ehrenamtliche Betreuerin gezahlte Aufwandsentschädigungen sind nur in Höhe des Freibetrags nach § 3 Nr. 26b EStG steuerfrei. Übersteigen die Vergütungen den Freibetrag von 2.100 € (bzw. 2.400 € ab dem Jahr 2013), sind sie insoweit steuerpflichtig. ...lesen Sie mehr