Erstausbildung: Bachelor und Master ohne Anzeige des Masterstudiums
Ein Bachelor- und ein Masterstudium können auch dann eine einheitliche Erstausbildung darstellen, wenn die beabsichtigte Aufnahme des Masterstudiums nicht unmittelbar nach dem Bachelorabschluss bei der Familienkasse angezeigt wurde. Der Zeitpunkt, wann der Familienkasse ein Sachverhalt unterbreitet und eine Erklärung/Behauptung abgegeben wird, kann zwar ein Indiz für bzw. gegen die Glaubhaftigkeit des erklärten Sachvortrags darstellen - mehr aber auch nicht. ...lesen Sie mehr