Steuerfreie Einnahme bei Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Bei der Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen handelt es sich zwar um eine steuerbare Einnahme i.S.d. § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) aa) EStG. Die steuerbare Einnahme ist allerdings gem. § 3 Nr. 3 lit. b) EStG steuerfrei. Es ist widersprüchlich, die Erstattung zugleich als steuerbare Einnahme und als negative Sonderausgabe einzustufen. ...lesen Sie mehr