Nicht anerkannte Behandlungsmethode als außergewöhnliche Belastungen?
Gem. § 64 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. f EStDV hat der Steuerpflichtige für wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden (hier: Bioresonanztherapie) den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu erbringen. Der Nachweis muss vor Beginn der Behandlung ausgestellt worden sein. ...lesen Sie mehr