Einordnung der Einkünfte bei Einziehung einer KSt-Guthabenerstattung
Die Einziehung einer von dritter Seite unter dem Nominalwert erworbenen Forderung auf Erstattung eines Körperschaftsteuerguthabens führt zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Da die Streitfrage, wie bei einer mehrfachen Abtretung von (Teil-)Forderungen aus einem Körperschaftsteuerguthaben die Anschaffungskosten aufzuteilen sind, grundsätzliche Bedeutung hat, wurde die Revision zugelassen. ...lesen Sie mehr