Zur Rangrücktrittserklärung des Alleingesellschafters
Eine von der Alleingesellschafterin gegenüber einer GmbH für Gesellschafterforderungen abgegebene Rangrücktrittserklärung, die eine Tilgung auch aus dem freien Vermögen zulässt, führt nicht zu einem Passivierungsverbot. Der Umstand, dass die Verbindlichkeiten auch aus dem freien Vermögen zu bedienen sind, führt dazu, dass eine gegenwärtige wirtschaftliche Belastung gegeben ist. ...lesen Sie mehr