Zu Makler-, Rechtsanwalts- und Notarkosten bei Grundstücksveräußerung
Bei den Einkünften aus der Vermietung einer Immobilie sind Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen, die in Zusammenhang mit dem Verkauf eines nicht zur Einkünfteerzielung genutzten Wirtschaftsgutes (hier: Einfamilienhaus) entstanden sind, wenn der Erlös aus diesem Verkauf für den Erwerb der vermieteten Immobilie von vorneherein vorgesehen ist und dafür verwendet wird. ...lesen Sie mehr