Kindergeldanspruch bei mehraktigen Ausbildungsmaßnahmen
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind dann als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu qualifizieren, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann. Für die Tätigkeit als Firmenkundenberaterin einer Bank ist zunächst die Ausbildung zur Bankkauffrau, dann zur Bankfachwirtin und im Folgenden zur Bankbetriebswirtin erforderlich. ...lesen Sie mehr