Baukostenzuschuss für Mischwasserleitung keine Handwerkerleistung
Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Schließlich liegt in diesem Fall der von § 35a Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen nicht vor. ...lesen Sie mehr