Nicht beteiligte Komplementär-GmbH: Angemessenheit des Gewinnvorabs
Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen einer Kommanditgesellschaft nicht beteiligte Komplementär-GmbH stellt bei gleichzeitigem Verzicht der Gesellschafter der Komplementär-GmbH auf eine Vergütung für ihre Geschäftsführertätigkeit keine unangemessene Gewinnverteilung dar. Ein wirtschaftlicher "Durchgriff" auf die Kommanditisten ist mit dem sog. Trennungsprinzip nicht vereinbar. ...lesen Sie mehr