Darlehenszinsen für nießbrauchsbelastetes Grundstück vorweggenommene Werbungskosten
Der Erwerber eines mit einem Nießbrauchsrecht belasteten Grundstücks kann die Schuldzinsen für die Anschaffungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. ...lesen Sie mehr