BVerfG-Vorlage zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften
Das FG Hamburg möchte vom BVerfG wissen, ob § 8c S. 2 KStG 2008 mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von 5 Jahren von mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb ungenutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar sind. ...lesen Sie mehr