Übergang in Teilzeit: Auswirkung einer Deckelung in Pensionszusage auf Pensionsanspruch
Der Pensionsanspruch eines Gesellschaftsgeschäftsführers ist nicht durch eine in der Pensionszusage enthaltene Obergrenze auf 75 % der reduzierten (Teilzeit-)Bezüge gedeckelt, wenn er die Pension bereits erdient hat und er mit neuem Vertrag in Teilzeit zu reduzierten Bezügen weiterarbeitet. ...lesen Sie mehr