Verkauf von Wiesnbrezn umsatzsteuerlich begünstigt
Kurz vor Beginn des Oktoberfests in München veröffentlichte der in München ansässige BFH ein Urteil zur Umsatzbesteuerung des Verkaufs von Wiesnbrezn. In den Festzelten wird das Gebäck an Gäste des Festzeltbetreibers durch sog. Breznläufer eines anderen Unternehmers verkauft. ...lesen Sie mehr