Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung beinhalten keine haushaltsnahen Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG und führen daher zu keiner Steuerermäßigung. Die Leistungen in solchen Fällen sind (nur) "für" den Haushalt erbracht. ...lesen Sie mehr