Der sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
Der Sanierungserlass darf für die Vergangenheit nicht angewendet werden. Das BMF-Schreiben vom 27.4.2017 verstößt ebenso gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wie der Sanierungserlass selbst. Eine solche Regelung hätte nur der Gesetzgeber treffen können. ...lesen Sie mehr