EuGH-Vorlage: Stellt ein Messestand in einer Halle einen unbeweglichen oder einen beweglichen Gewerberaum dar?
Handelt es sich bei einem Messestand in einer Halle, den ein Unternehmer während einer für wenige Tage im Jahr stattfindenden Messe zum Zweck des Verkaufs seiner Produkte nutzt, um einen unbeweglichen Gewerberaum i.S.v. Art. 2 Nr. 9 Buchst. a der Richtlinie 2011/83/EU oder um einen beweglichen Gewerberaum i.S.v. Art. 2 Nr. 9 Buchst. b der Richtlinie 2011/83/EU? Dies ist eine von drei Fragen, die der BGH dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hat. ...lesen Sie mehr