Vermietung und Verpachtung - Betrugsschaden als Werbungskosten
Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, dieser werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust bei den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Vorausgesetzt, er war bei Zahlung zur Grundstücksvermietung entschlossen ...lesen Sie mehr