Abzinsung eines Darlehens trotz nachträglicher Zinsvereinbarung
In der Bilanz Verbindlichkeiten sind unter sinngemäßer Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum jeweiligen Bilanzstichtag; danach eintretende Umstände wirken steuerlich nicht zurück. ...lesen Sie mehr