Ertragszuschuss als organschaftliche Mehrabführung
Ein Ertragszuschuss ist eine verdeckte Einlage und führt zu einer Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos bei der Organgesellschaft nach § 27 Abs. 1 S. 1 KStG, die durch den sofortigen Rückfluss an den Organträger im Rahmen der organschaftlichen Gewinnabführung nicht wieder rückgängig gemacht wird. ...lesen Sie mehr