Kein Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer einer Stewardess
Eine Stewardess kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Inanspruchnahme des Raums für berufliche Zwecke - hier: Flugvorbereitung und die Nacharbeiten - im Verhältnis zur anrechenbaren Jahresflugzeit von über 600 Stunden von ganz untergeordneter Bedeutung ist. ...lesen Sie mehr