Aufwendungen für Büro eines Gerichtsvollziehers in Einfamilienhaus vollumfänglich abzugsfähig
Gerichtsvollzieher sind verpflichtet, auf eigene Kosten ein Geschäftszimmer einzurichten und Unterlagen aufzubewahren. Aufwendungen für das Büro eines Gerichtsvollziehers in seinem Einfamilienhaus können vollumfänglich abzugsfähig sein. ...lesen Sie mehr